Le Pen nach Berufungsurteil: Kandidatur 2027 wieder möglich | Nr. 9595
Shownotes
Das Berufungsgericht in Paris hat die Verurteilung der Politikerin Marine Le Pen wegen der Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt, die Strafe jedoch deutlich reduziert. Die verkürzte Dauer des Kandidaturverbots könnte ihr eine Teilnahme an der Präsidentschaftswahl 2027 ermöglichen. Gleichzeitig rückt die Frage nach der künftigen Rolle von Jordan Bardella im Rassemblement National erneut in den Fokus.
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00:00:00: Willkommen zum EpochThumbsPodcast mit dem Thema Orteilen im Berufungsverfahren.
00:00:04: Le Pen nach Berufungsorteil, Kandidatur twenty-seven und zwanzig wieder möglich!
00:00:09: Ein Artikel von Reinhard Werner vom siebten Julio zwanzich sechsundzwanzig am Mikrofon Alexander Sieber.
00:00:15: Das Berufungsgericht in Paris hat die Verurteilung der Politikerin Marine Le Pen wegen der Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt.
00:00:22: Die Strafe jedoch deutlich reduziert, die verkürzte Dauer des Kandidaturverbots könnte ihr eine Teilnahme an der Präsidentschaftswahl twenty-seven und zwanzig ermöglichen.
00:00:31: Gleichzeitig rückt die Frage nach der künftigen Rolle von Jordan Bardella im Rassemblement National erneut in den Fokus.
00:00:38: Die langjährige Vorsitzende des rechtsgerichteten Rassemblement National, RN, Marine Le Pen wird möglicherweise ein weiteres Mal bei den Präsidentschaftswahlen in Frankreich kandidieren können.
00:00:48: Das Berufungsgericht in Paris hielt am Dienstag, siebter Juli die Verurteilung durch das Erstgericht bezüglich des Missbrauchs von EU-Mitteln aufrecht.
00:00:56: Allerdings reduzierte es die dauernde Haftstrafe und das Entzug des passiven Wahlrechts.
00:01:01: Das Gericht kürzte die Haftstrafe für Le Pen auf drei Jahre.
00:01:04: Zwei davon bleiben zur Bewährung ausgesetzt, das dritte ist mittels elektronischer Fußfessel zu verbüßen.
00:01:10: Die Dauer der Unwählbarkeit wurde auf fünfzehn Monate reduziert mit der Folge dass sich die zwanzig zwölf, zwanzigs siebzehn und zwanzich zweiundzwanzig gescheiterte Präsidentschaftskandidatin im nächsten Jahr erneut um das höchste Amt Frankreichs bewerben könnte.
00:01:24: Allerdings wurde ein Wahlkampf durch die Fußfessel logistisch erheblicher Schwert.
00:01:28: Zudem hatte Le Pen zuvor ausdrücklich ausgeschlossen, mit einer elektronischen Fußfessel bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr twenty-sevenzig anzutreten – sie beabsichtigt sich am Abend in einem TV-Interview zur Kandidatenfrage zu äußern.
00:01:41: Die Geldstrafinhöhe von hunderttausend Euro hielt das Gericht aufrecht.
00:01:46: Vorwürfe gegen Le Pen im Kern aufrechterhalten.
00:01:49: Im März, twenty-fünfundzwanzig hat ein Parisegericht Le Pen zu einer Haftstrafe von vier Jahren für die Veruntreuung von Mitteln des Europäischen Parlaments zur Bezahlung der Mitarbeiter ihrer Partei verurteilt.
00:02:00: Von diesen seien zwei mit elektronischer Fußfessel zu verbüßen – zwei weitere setzte das Gericht zur Bewährung aus.
00:02:07: Außerdem verhängte das Gericht ein fünfjähriges Verbot für Le Pen, sich um ein öffentliches Amt zu bewerben.
00:02:12: Sie persönlich wurde auch mit einer Geldstrafe von hunderttausend Euro belegt.
00:02:16: Die Partei muss zudem zwei Millionen Euro bezahlen – eine Million Euro ist dabei ebenfalls zur Bewährung
00:02:21: ausgesetzt.".
00:02:22: Das Gericht sprach die Partei und Le Pen als der Anklage zufolge Organisatorin der Verontreuung schuldig.
00:02:29: Le Pen und der RN sollen ein Komplott geschaffen haben, mittels dessen sie mehr als vier Millionen Euro an Geldmitteln des EU-Parlaments entgegen dem Verwendungszweck gebraucht hätten.
00:02:39: Gedacht waren die Gelder zur Bezahlung von Mitarbeitern im EU-Parlament – und für Zwecke, die mit dessen Tätigkeit in Verbindung stehen.
00:02:46: Neben Le Pen selbst verurteilte das Gericht acht frühere EU-Abgeordnete und zwölf parlamentarische Mitarbeiter.
00:02:56: Marine Le Pen und ihr Umfeld haben dem Gericht zufolge die Gelder stattdessen für die Finanzierung der Parteiarbeit verwendet.
00:03:02: Bei den Assistententätigkeiten habe es sich um Scheinbeschäftigungen gehandelt, das System soll in der Zeit von vier bis zwanzig sechzehn bestanden haben.
00:03:10: – Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, OLAF hatte die Ermittlungen aufgenommen und diese später der französischen Justiz übertragen.
00:03:18: Eine Anzeige hatte der damalige EU-Parlamentspräsident Martin Schulz, SPD erstattet.
00:03:22: Eine Anklage erhob die Staatsanwaltschaft in Paris erst Ende twenty-dreiundzwanzig – es soll insgesamt sechsundvierzig zum Schein eingegangene Assistentenverträge gegeben haben.
00:03:32: Eine Million Euro hatte der RN im Vorfeld des Prozesses in Paris bereits zurückgezahlt.
00:03:37: Marine Le Pen hatte damals Schluterigkeit hinsichtlich des damaligen Abrechnungssystems eingeräumt.
00:03:42: Allerdings gab es sie auch zu bedenken, dass er zum damaligem Zeitpunkt noch kaum schriftlich festgelegte Regeln oder exakte Jobbeschreibungen für Assistenten von EU-Abgeordneten gegeben habe.
00:03:52: Es habe stets eine flexible Auslegung der Regeln gegeben – es haben einen gemeinsamen Pool für die Bezahlung der Assistentinnen gegeben den man gemeinsam genutzt habe.
00:04:02: Mehrere Mitarbeiter kaum in Brüssel und Strasburg angetroffen.
00:04:06: Die Anklage hatte unter anderem Stempelkarten und die Intensität des SMS- sowie E-Mailverkehrs über Dienstgeräte als Beweismittel herangezogen.
00:04:14: Diese hätten zu Tage gefördert, dass einige Assistenten nicht mehr als eineinhalb Tage in Brüssel oder Straßburg gewesen seien – der ehemalige Abgeordnete Louis Alliot soll mit seinem Assistent überhaupt lediglich eine SMS und keine einzige E-mail ausgetauscht haben!
00:04:28: Schulz legte bei seiner Anzeige ein Organikram aus den Reihen der Partei vor.
00:04:32: Auch dieses habe einige Funktionsträger und Mitarbeiter in Positionen ausgewiesen, die mit einer Assistententätigkeit im EU-Parlament nur bedingt vereinbar gewesen
00:04:41: seien.".
00:04:41: Im Jahr zwanzig vierzehn hatte zudem der damalige Schatzmeister Valeron de Saint-Jeune geschrieben.
00:04:46: Der damelege Front National habe sich auf nationaler Ebene in einer erheblichen finanziellen Notlage befunden, diese habe man nur überwinden können weil man dank des EU Parlaments erhebelche Einsparungen haben machen können.
00:04:59: Kritik am ersten Urteil aus anderen Parteien.
00:05:02: Wähler sollen über Amtswürdigkeit entscheiden.
00:05:05: Im RN selbst, aber auch in anderen Parteien war im Anbetracht der Erstinstanzlichen Verurteilung Kritik an der Entscheidung laut geworden, Le Pen für unwählbar zu erklären.
00:05:14: Zudem hatte das Gericht diese Sanktion mit sofortiger Wirkung angeordnet.
00:05:18: Sowohl der damalige Premierminister Francois Bayreau als auch der damalerische Justizminister Gérard Amarnan erklärte die Justiz dürfe sich nicht herausnehmen zu entscheiden wer sich den Bürgern zur Wahl stelle.
00:05:29: Auch der Abgeordnete Eric Coquerel protestierte.
00:05:32: Der Politiker der Linken Partei La France insomies betonte, er sei nicht damit einverstanden dass wir Dinge vor Gericht entscheiden die an der Wahlurne entschieden werden müssen.
00:05:42: Im Jahr zwanzig vierundzwanzig waren zwei Mitglieder von Modem und der früheren Partei von Präsident Emmanuel Macron wegen ähnlicher Vorwürfe zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
00:05:51: Bei Ro stand ebenfalls im Verdacht von einem Betrügerischen System diese Art Gewusst zu haben.
00:05:56: allerdings sei der Nachweis nicht gelungen Bardella in Umfragen beliebter als Le Pen.
00:06:02: Ob ein Kandidaturverbot für Marin Le Pen den Machtambitionen des RN geschadet hätte, ist unterdessen ungewiss.
00:06:08: Die Partei hat sich spätestens seit der ersten stanzlichen Verurteilung einen Plan B für den Fall einer Aufrechterhaltung desselben zurechtgelegt.
00:06:15: Seit zwanzig-einundzwanzig ist der erst dreißicherige Jordan Bardella Vorsitzender des RN, für den er auch im EU-Parlament sitzt.
00:06:23: Bardella ist dort Fraktionsvorsitzender der Patrioten für Europa, der drittgrößten Fraktion im EU-Parlament.
00:06:28: Für die Präsidenten Wahlen im nächsten Jahr gilt er auch als mögliche Kandidat.
00:06:33: Die Beliebtheitswerte Badellas übersteigen mittlerweile jene von Marine Le Pen.
00:06:37: In der jüngsten Ipsos-Umfrage für die Tribüne Dimanche äußerten sich einundzwanzig Prozent der befragten Franzosen als sehr zufrieden mit seiner politischen Arbeit und sechzehn als eher zufriedeng.
00:06:47: Immerhin zwölf Prozent stehen ihm indifferent gegenüber – Le Pen ist mit fünfunddreißig Prozent, die eher oder sehr zu frieden sind auf Platz zwei des Politiker Rankings noch vor ihrer Nichte Marion Maréchal, Deutlicher Vorsprung aber auch hohe Antipatiewerte.
00:07:05: Frankreichs Präsident Emmanuel Macron darf nach zwei Amtszeiten nicht direkt wieder antreten, aus seinem Lager wollen die beiden Ex-Premierminister Edouard Philipp und Gabriel Attal antreten.
00:07:16: Mit drei und zwanzig, beziehungsweise einundzwanzig Prozent sind Philippe und Ex-Premierertal die bestplatzierten Politiker der Mitte im Ranking.
00:07:23: Philipp hat seine Kandidatur für zweizig sieben und zwantig angekündigt.
00:07:26: Der beliebteste Politiker in der Linken Raphael Gluxmann liegt mit jeweils siebzehn Prozent deutlich dahinter.
00:07:32: Allerdings sind ihre Antipatiewerte deutlich geringer als jene der R&D-Politiker.
00:07:37: Sowohl über Bardella, also auch über Le Pen äußern sich jeweils – forty-eight Prozent sehr unzufrieden oder unzufreden –.
00:07:43: diese könnten ein Mobilisierungspotenzial für einen möglichen Gegenkandidaten in einer Stichwahl darstellen.
00:07:49: Derzeit sehen alle Umfragen einen klaren Vorsprung für Bardella in der ersten Runde der Präsidentschaftswahl.
00:07:54: Dabei bewegen sich seine Werte zwischen thirty-fünf und sieben.
00:07:58: Als aussichtsreichster Gegenkandidat in einer Stichwahl gilt Philipp, der mit um die vierzehn Prozent gehandelt wird.
00:08:04: Als nächstbester und stärkster Kandidat der Linken gilt Jean-Luc Mélenchon von La France Insomies, der stabil bei etwa dreizehnt Prozent liegt – allerdings wären das deutlich weniger als die fast zwanzig Prozent, die Mélenchen bei der Präsidentenwahl zwanzigszwanzig eingefahren hatte!
00:08:20: Zudem ist Melanchom mit fifty-fünfzig Prozent sehr unzufrieden und elf Prozent eher unzufreden.
00:08:25: votierenden Befragten der unbeliebte Politiker des Landes noch vor dem Ultrarechten Erich Semur, mit einem Unzufriedenhatswert von siebenundsechzig Prozent.
00:08:34: Linke Kandidaten gelten wegen Zersplitterung als chancenlos.
00:08:38: Die Linke hatte sich bei den Parlamentswahlen zwanzig-vierundzwanzig durch eine strategische Bündnispolitik eine eigene, relative Mehrheit in der großen Nationalversammlung gesichert.
00:08:47: Gleichzeitig hat er sie einen Durchmarsch des RN gestoppt, der nach der ersten Runde noch einen deutlichen Vorsprung zu verzeichnen hatte.
00:08:54: Bei den Präsidentschaftswahlen dürfte die Linke hingegen chancenlos bleiben weil voraussichtlich jede Formation ihren eigenen Kandidaten aufstellen wird Die wesentlichsten inhaltlichen Unterschiede zwischen Le Pen und Bardella liegen in der Wirtschaftspolitik, wo Bardella deutlich marktwirtschaftlicher ausgerichtet ist.
00:09:10: Überdies galt er zumindest zu Beginn des Ukrainekrieges als Unterstützer Kievs – eine Position die ihr in jüngster Zeit jedoch deutlich abgeschwächt hat.
00:09:18: Zuletzt hatte Bardella sich offen für ne Debatte über einer Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters gezeigt.
00:09:24: Dies hat er innerhalb des RN allerdings für Irritationen gesorgt.
00:09:27: Marin Le Pen plant, sich um zwanzig Uhr zur Frage der Kandidatur zu äußern.
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