Wortlaut: Der Text des Rahmenabkommens zwischen den USA und dem Iran | Nr. 9488

Shownotes

USA-Vertreter haben in Washington die Paragrafen des Rahmenabkommens verlesen. Zu was haben sie die Staaten verpflichtet?

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00:00:00: Willkommen zum EpochTimes Podcast mit dem Thema, vierzehn Paragrafen.

00:00:04: Wortlaut!

00:00:05: Der Text des Rahmenabkommens zwischen den USA und dem Iran.

00:00:09: Ein Artikel von Epocheim vom achtzehnten Juni.

00:00:11: zwanzig sechsundzwanzig am Mikrofon Alexander Sieber.

00:00:15: USA-Vertreter haben in Washington die Paragraphen des Rahmen abkommends verlesen.

00:00:19: zu was haben sie die Staaten verpflichtet?

00:00:23: Die US-Regierung hat das Rahmenabkommen mit dem Iran für ein Ende des Irankriegs veröffentlicht.

00:00:28: Die Nachrichtenagentur AFB dokumentiert den Text, wie er von einem hochrangigen US-Vertreter Mittwoch in Washington vor Journalisten verlesen wurde.

00:00:36: Zitat die Vereinigten Staaten von Amerika und die islamische Republik Iran haben sich gemeinsam in gutem Glauben auf das folgende verständigt §.

00:00:44: I Die Vereinigten Staaten von Amerika und die islamische Republik Iran und ihre Verbündeten in dem gegenwärtigen Krieg erklären mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung, eine unverzügliche und dauerhafte Beendigung militärischer Aktivitäten an allen Fronten einschlüssig im Libanon und verpflichten sich von jetzt an keinen Krieg oder militärischen Einsatz gegeneinander zu beginnen und von gegenseitigen Drohungen oder Anwendungen vom Gewalt abzusehen und die territoriale Integrität und Souveränität des Libanons zu gewählen.

00:01:14: Das endgültige Abkommen wird die dauerhafte Beendigung des Krieges an allen Fronten einschließlich im Libanon bestätigen sowie weitere Bestimmungen dieses Paragrafen.

00:01:24: Die Vereinigten Staaten von Amerika und die islamische Republik Iran verpflichten sich, ihre gegenseitige Souveränität und territoriale Integrität zu respektieren und davon abzusehen, sich in der inneren Angelegenheit des jeweils anderen einzumischen.

00:01:36: §.

00:01:38: III Die Vereinigten Staaten von Amerika und die islamische Republik Iran verpflichten sich, ein abschließendes Abkommen innerhalb von maximal sechszig Tagen zu verhandeln und abzuschließen – wobei die Frist in gegenseitigem Einverständnis verlängert werden kann.

00:01:53: Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung werden die Vereinigten Staaten von Amerika damit beginnen, die Seeblockade sowie alle Störungen oder Hindernisse gegen die islamische Republik Iran aufzuheben und werden diese Blockade innerhalb von dreißig Tagen komplett beenden.

00:02:07: Während dieses Zeitraums wird der Schiffsverkehr im Verhältnis zu der Zahl des Verkehrs vor dem Krieg durch die iranische Republik Iran wiederhergestellt.

00:02:15: Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich weiter, ihre Streitkräfte aus dem Umfeld des Iran innerhalb von dreißig Tagen nach Unterzeichnung des abschließenden Abkommens abzuziehen.

00:02:24: §.

00:02:25: V Mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die islamische Republik Iran nach ihren besten Möglichkeiten Vorkehrungen treffen für die sichere und unentgeltige Durchfahrt von Handelsschiffen, für nur sechzig Tage aus dem Persischen Golf in den Golf von Oman und umgekehrt.

00:02:40: Der Verkehr von Handelshiffen wird unverzüglich beginnen und angesichts der Notwendigkeit der Beseitigung von technischen und militärischen Hindernissen und der Minenräumung durch die Islamische Republique Iran innerhalb von dreißig Tagen vollständig wiederhergestellt.

00:02:54: Die islamische Republik Iran wird in einem Dialog mit dem Sultanat Oman eintreten, um die künftige Verwaltung und Maritime-Dienste in der Straße von Hormuz zu bestimmen.

00:03:03: Im Gespräch mit anderen Anreinerstaaten des Persischen Golfs und den Übereinstimmung mit anzuwendenden internationalen Gesetzen und den souveränen Rechten der Küstenstaaten an der Straße vom Hormus.

00:03:15: Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, mit regionalen Partnern einen endgültigen gegenseitig vereinbarten Plan über mindestens dreihundert Milliarden Dollar für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der islamischen Republik Iran aufzustellen.

00:03:29: Der Mechanismus für die Umsetzung dieses Plans wird als Teil des endgültigen Abkommens innerhalb von sechzig Tagen endgühltig festgelegt.

00:03:35: – alle erforderlichen Lizenzen, Verzichterklärungen und Genehmigungen für die relevanten finanziellen Transaktionen werden von den Vereinten Staaten gewährt.

00:03:45: Paragraph sieben.

00:03:46: Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, alle Arten von Sanktionen gegen die islamische Republik Iran zu beenden – einschließlich Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, Resolutionern des Governörsrats der IAEA und sowie aller einseitigen US-Sanktionen primär und sekundär in einem vereinbarten Zeitplan als Teil des endgültigen Abkommens.

00:04:06: Die islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika erkennen die entscheidende Bedeutung der Angelegenheit, der Beendigung der Sanktionen wie oben erwähnt an.

00:04:14: Und erklären ihre Absichten diese Angelegnheiten in den Verhandlungen unverzüglich anzugehen um ein gegenseitiges Einverständnis darüber zu erzielen.

00:04:22: §.

00:04:23: VIII – Die islamische Republik Iran bestätigt abermals, dass sie sich keine nuklearen Waffen beschaffen oder solche Waffen entwickeln will.

00:04:30: Die Vereinigte Staaten von Amerika und die islamischen Republik Iran haben vereinbart, die Entsorgung eingelagerten hoch angereicherten Materials in einem Mechanismus zu regeln auf den Sie sich innerhalb des in § VII erwähnten Zeitplans verständigen werden wobei die Verdünnung vor Ort unter Aufsicht der IAA eine minimale Methode darstellen würde.

00:04:49: Die beiden Parteien haben zudem vereinbart, dass das Thema der Anreicherung und anderer gegenseitig vereinbarter Punkte die mit den noktaren Bedürfnissen der islamischen Republik Iran in Verbindung stehen basierend auf einem zufriedenstellenden Rahmen in dem abschließenden Abkommen erörtert werden sollen.

00:05:03: Die abschliessende Vereinbarung wird die Bestimmungen dieses Paragrafen bestätigen.

00:05:07: Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran erkennen die entscheidende Bedeutung der oben erwähnten noktaren Angelegenheiten an und drücken ihre Absichten aus diese Punkte in den Verhandlungen unverzüglich anzugehen, um darin eine gegenseitige Übereinstimmung zu erzielen.

00:05:45: Paragraph X. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, dass unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zur Beendigung der Sanktionen das US-Finanzministerium Freigaben ausstellen wird für den Export von iranischem Rohöl, von Erdölprodukten und Derivaten und allen damit verbundenen Dienstleistungen – einschließlich Transaktionen, Versicherungen, Transporten etc.. §.

00:06:05: XI, die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, die eingefrorennen oder gesperrten Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran in vollem Umfang zur Nutzung zur Verfügung zu stellen nachdem diese Absichtserklärung in Kraft tritt.

00:06:20: Die Vereinigten staaten von America und die Islamische Republik Iran werden sich gegenseitig im Rahmen der Verhandlungen auf ein Verfahren in Bezug auf die Freigabe dieser Gelder verständigen.

00:06:29: Solche Mittel, ob sie auf dem ursprünglichen Konto zurückgehalten oder transferiert wurden sollen in vollem Umfang zugänglich gemacht werden um sie allen beliebigen entbegünstigten auszahlen zu können die von der Zentralbank der islamischen Republik Iran bestimmt werden.

00:06:42: Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich alle dafür notwendigen Lizenzen und Autorisierungen entsprechend auszustellen.

00:06:49: Paragraph XII – die Vereinigten staaten von amerika und die islamische Republik Islam stimmen darin überein dass ein ausführender Mechanismus eingerichtet wird der die erfolgreiche Umsetzung dieser Absichtserklärung überwacht, wie auch die zukünftige Einhaltung des abschließenden Abkommens.

00:07:03: § XIII Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärungen und vorverhältlich des Beginns der Umsetzung des Paragraphs I, IV, V, X und Elf diese Absichterklärung sowie der anhaltenden Umsetzung deiser Maßnahmen werden die Vereinigten Staaten von Amerika- und die islamische Republik Iran Verhandlungen bezüglich des endgültigen Abkimmens ausschließlich zu den übrigen Paragrafen aufnehmen.

00:07:27: Das abschließende Abkommen wird von einer verpflichtenden Resolution des UN-Sicherheitsrats bestätigt.

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