Fahnen-Affäre um AfD im Bundestag: Verstoß gegen Hausordnung? | Nr. 9440
Shownotes
Eine Deutschlandfahne auf dem Balkon der AfD-Fraktion hat erneut eine Debatte über die Hausordnung des Bundestages ausgelöst. Die Bundestagspolizei war erschienen, weil die Fahne dort geschwenkt worden war. Es habe der Verdacht einer Übertretung der Hausordnung bestanden.
Transkript anzeigen
00:00:00: Willkommen zum Epochthams Podcast mit dem Thema Bundestagspolizeimeinsatz.
00:00:04: Fahnenaffäre um AfD im Bundestag Verstoß gegen Hausordnung?
00:00:10: Ein Artikel von Reinhard Werner vom zehnten Juni, zwanzig sechsundzwanzig am Mikrofon Alexander Sieber.
00:00:16: Eine Deutschlandfahne auf dem Balkon der AfD-Fraktion hat erneut eine Debatte über die Hausordnung des Bundestages ausgelöst.
00:00:23: Die Bundestags Polizei war erschienen weil die Fahne dort geschwenkt worden war.
00:00:27: Es habe der Verdacht einer Übertretung der Hausordnung bestanden.
00:00:31: Im Bundestag ist es erneut zu einer sogenannten Fahnenaffäre gekommen.
00:00:35: Wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely in einem Video auf X dokumentiert, haben er und einige Fraktionskollegen vom Balkon des Fraktionbürobereichs Demonstranten zugewunken.
00:00:46: Diese marschierten am Gebäude vorbei und riefen Sprechköre gegen Bundeskanzler Friedrich Merz.
00:00:51: Auf dem AfD-Malkon schwenkte eine der anwesenden Personen daraufhin eine Deutschlandfahne.
00:00:57: Bundestagspolizei greift bei Zusammenkunft auf AfD-Palkon ein!
00:01:01: Wenig später erschien die Bundestagspolizei auf dem Balkon.
00:01:05: Einer der Beamten erklärte, er sei wegen einer dort sichtbaren Deutschlandflagge gerufen worden.
00:01:09: Der Sachverhalt sei noch in der Klärung – es bestehe jedoch der Verdacht eines Verstoßes gegen die Hausordnung.
00:01:15: Unter den Anwesenden befand sich auch die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrice von Stauch.
00:01:20: Im Verlauf des Gesprächs machte sie die Beamten auf eine Regenbogenfahne in einem gegenüberliegenden Bundestagsgebäude aufmerksam.
00:01:27: Diese war im Sichtbereich eines Fensters über eine Tasche oder einen Sitzsack gelegt.
00:01:32: Von Storch äußerte Zweifel daran, dass die Bundestagspolizei auch dieses Büro überprüft habe.
00:01:37: Der angesprochene Beamt entgegnete.
00:01:39: das nehmen wir dann mit auf Was die Hausordnung erlaubt und was nicht.
00:01:44: In Paragraph vier der Hausordnung des Bundestages, die in der gegebenen Form seit März twenty-fünfundzwanzig in Kraft ist, finden sich Bestimmungen über das Verhalten in Gebäuden.
00:01:54: In Absatz zwei der Hausordnung wird untersagt Spruchbänder oder Transparenze zu entfalten oder Informationsmaterial zu verteilen.
00:02:01: Eine Ausnahme besteht nur wenn dies zuvor genehmigt wurde.
00:02:04: Zudem heißt es, das Anbringen von Aushängen.
00:02:07: Insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie ein Fenster- und Fassaden dieser Gebäude die von außen sichtbar sind ist ausnahmslos nicht gestattet.
00:02:23: Das Recht der Fraktionen zur Öffentlichkeitsarbeit bleibt davon unberührt.
00:02:26: Und zulässig ist jedoch in jedem Fall die Anbringung von Aushängen aller Art, unmittelbar an der Bausubstanz – beispielsweise an Türen, Wänden oder Fenstern.
00:02:35: Der Wortlaut der Bestimmung spricht dafür dass weder das Schwenken der Deutschlandfahne auf dem Balkon noch die Regenbogenflagge im gegenüberliegenden Bundestagsgebäude gegen die Hausordnung verstoßen.
00:02:46: Zwar fällt ein Balkon begrifflich unter eine «von außensichtbare Fassade».
00:02:50: Die Deutschlandfahne wurde jedoch lediglich in der Hand gehalten und geschwenkt, nicht aber an der Fassade angebracht.
00:02:56: Zudem handelt es sich weder um ein Spruchband noch um einen Transparent im Sinne der Regelung.
00:03:02: Im Vorjahr – Bundestagspolizei entfernt Regenbogen die Rationalien wegen Hausordnung.
00:03:07: Auch die im Fenster gegenüber sichtbare Regenburger Flagge scheint sich im Rahmen des Zulässigen zu bewegen.
00:03:13: Sie liegt über einem anderen Gegenstand, der ans Fenster gerückt ist.
00:03:16: Es besteht kein Kontakt zur Bausubstanz und sie ist weder angebracht noch ausgehängt.
00:03:21: Möglicherweise handelt es sich um eine Reaktion auf eine vergleichbare Intervention der Bundestagspolizei im Juli des Vorjahres.
00:03:28: Damals hat er sich die Abgeordnete Lina Seitzl gegenüber dem Tagesspiel über ein Jagd-auf-Regenbogenfahren beklagt.
00:03:35: Man sei – so erklärte sie sogar dazu gezwungen worden – Pride Aufkleber von Bürotüren abzugratzen!
00:03:41: Auch die links abgeordnete Stella Marendino und die queerpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion, Nikas Labyk hatten damals mehrfache Einsätze gegen LGBTQ-Symbolik kritisiert.
00:03:53: In allen Fällen ging es jedoch offenbar um Fahnen, Aufkleber oder Plakate, die unmittelbaren Gebäude teilen wie Fenstern, Türen oder Wänden angebracht waren.
00:04:01: Die Bundestagsverwaltung sprach jeweils von einem Routinevorgang – seit März im Bundestag verschärfte Zugangsregeln und Hausordnungsbestimmungen gelten.
00:04:10: Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu ein tausend Euro geahndet werden.
Neuer Kommentar