Österreich führt Gesetz gegen Mogelpackungen ein – Deutschland ohne Regelung | Nr. 9336

Shownotes

„Shrinkflation“ beschreibt den Effekt, wenn Verpackungen gleich groß wirken, tatsächlich aber weniger Inhalt enthalten. Verbrauchern fällt oft erst später auf, dass sie für ihr Geld weniger bekommen.

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00:00:00: Schringflation beschreibt den Effekt, wenn Verpackungen gleich groß wirken tatsächlich aber weniger Inhalt enthalten.

00:00:22: Verbrauchern fällt oft erst später auf dass sie für ihr Geld weniger bekommen.

00:00:27: Kürzlich waren im Glas noch fünfhundert Gramm Joghurt.

00:00:30: Nun sind es nur noch vierhundert g, zum gleichen Preis!

00:00:33: Auch in der Salami-Packung stecken statt hundert nur noch achtzig Gramm – am Kaufpreis hat sich nichts geändert.

00:00:39: Das entspricht jeweils zwanzig Prozent weniger und damit einem spürbaren Preisanstieg.

00:00:44: Auch die Chippstüte kostet weiterhin gleich viel, enthält jedoch deutlich mehr Luft.

00:00:48: Verbraucher bemerken diese Veränderungen oft erst beim genaueren Hinsehen, da sich die äußere Packung kaum verändert Ein mittlerweile weitverbreitees Phänomen.

00:00:59: Schringflation nennt sich dieser ungeböhnliche Begriff ein Kofferwort, das sich aus dem englischen Wort für Schrumpfen und dem Begriff Inflation als Preissteigerung zusammensetzt.

00:01:10: In der Wirtschaft bezeichnet Schringflation die Praxis, die Größe oder Menge eines Produkts zu verringern während der Preise unverändert bleibt oder leicht ansteigt.

00:01:19: In manchen Fällen kann der Begriff auch eine Minderung der Qualität eines Produkts oder seiner Inhaltsstoffe bedeuten, während der Preis gleich bleibt.

00:01:27: Erläutert das Corporate Finance Institute – CFI auf seiner Internetseite.

00:01:31: Der britischen Ökonomen Pippa Malmgren wird allgemein die Prägung dieses Begriffs im Jahr-Zw-IX zugeschrieben.

00:01:38: Das Phänomen ist in der Lebensmittel und Getränkeindustrie mittlerweile weitverbreitet.

00:01:42: Wie das CFI weiter ausführt gelten steigende Produktionskosten als Hauptursache für Schringflation.

00:01:48: Preisanstiege bei Inhalts- und Rohstoffen, Energieträgern sowie Arbeitskräften treiben die Herstellungskosten nach oben und drücken die Gewinnmarschen der Hersteller.

00:01:57: Durch eine Reduzierung von Gewicht, Volumen oder Menge bei gleichbleibendem Verkaufspreis lassen sich die Gewinne spannend wieder verbessern – während viele Verbraucher die geringfügige Mengenreduzierung nicht sofort bemerken und das Absatzvolumen weitgehend stabil bleibt!

00:02:12: Ein weiterer Treiber ist der intensive Wettbewerb auf dem Markt.

00:02:15: In Branchen wie der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, in denen zahlreiche Alternativprodukte verfügbar sind, suchen Hersteller nach Wegen die Kundengunst zu halten und zugleich die Profitabilität zu sichern.

00:02:27: Schringflation stellt im CFI zufolge eine solche Strategie dar – sie ist aber nicht als Betrug oder falsche Darstellung von Produkten anzusehen.

00:02:35: Die Hersteller geben Gewicht, Volumen oder Menge ihrer Produkte stets auf den Verpackungsetiketten an.

00:02:40: Das ist nicht illegal – lediglich hinterlistisch!

00:02:44: Schilder müssen sechzig Tage auf Änderung hinweisen.

00:02:47: Um dieses Vorgehen künftig transparent zu machen gilt in Österreich seit April zwanzig sechsundzwanzig ein Gesetz das Supermärkte und Drogerien zur Kennzeichnung verpflichtet.

00:02:57: Als Vorbild gelte für Frankreich dass zwanzivierenzwanzige Warnhinweise einführte schreibt das Portal CHIP.de.

00:03:03: sinkt der Inhalt eines Produkts, bei gleichbleibendem oder steigendem Preis muss ein Warnschild direkt am Regal deutlich darauf hinweisen.

00:03:11: Die Geschäfte sind verpflichtet diese sechzig Tage lang angebracht zu lassen.

00:03:15: Händler die die Vorgabe umgehen riskieren Geldstrafen von bis zu fünfzehntausend Euro.

00:03:20: eine Ausnahme besteht nur wenn Hersteller die reduzierte Inhaltsmenge freiwillig deutlich auf Verpackung angeben.

00:03:26: In Deutschland gibt es kein solches Gesetz.

00:03:28: Eine Initiative scheiterte.

00:03:30: zwanzig drehenzwanzig, so erarbeitete das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium seinerzeit einen Gesetzentwurf für wenige Verpackungsmüll.

00:03:38: Dabei wollte die Behörde auch gegen Mogelpackungen vorgehen – so sollte die Verringerung der Füllmenge bei gleichbleibender Verpackung in der Regel unzulässig

00:03:45: sein.".

00:03:47: Die damenige Bundesumweltenministerin Steffi Lemke Grüne nannte die Mogel Packungen ein großes Ärgernis.

00:03:52: Sie führten die Verbraucher in die Ehre.

00:03:54: Die Grünen, damals in der Ampel-Kollektion mit SPD und FDP, in Regierungsverantwortung bekamen zwar Unterstützung von Sozialdemokraten.

00:04:02: Kontra gab es hingegen von den Liberalen.

00:04:04: Als einen notwendigen Schritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz bezeichnete Carsten Träger SPD die angestrebte Gesetzesänderungen.

00:04:12: Hingegen wie ist die FDP die Pläne zurück?

00:04:14: Zitat ein gesetzliches Schrumpfungsverbot braucht das nicht meinte die liberale Verbraucherpolitikerin Katharina Willkommen.

00:04:22: Kunden, die sich vom Produkt getäuscht fühlten, sollten beim nächsten Einkauf zu einer anderen Marke greifen, sagte sie.

00:04:28: Die FDP kritisierte aber vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehene Mehrwegpflicht – dennach hätten Händler ab twenty-fünfundzwanzig mindestens ein wiederverwendbares Produkt für Wasser, Bier, alkoholfrei Getränke, Saft und Milch anbieten müssen.

00:04:42: Der Entwurf blieb in parlamentarischen Verfahren stecken und kam nie zur Abstimmung.

00:04:47: Koalitionsvertrag sieht verbesserte Transparenz vor.

00:04:50: Grundsätzlich besteht durch die verpflichtende Grundpreisauszeichnung gemäß § IV Preisangabenverordnung ein hohes Informations- und Verbraucherschutzniveau, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Anfrage von Epoch Times mit.

00:05:04: Bestimmte Arten von Mogelpackungen seien zudem bereits im geltenden Recht verboten – zum Beispiel aufgrund von Verschlößen gegen die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erläutert ein Sprecher Versteckte Preiserhöhungen durch Mogelpackungen seien aber ein Ärgernis, denn sie verhinderten informative Konsumentscheidungen.

00:05:22: Ein wirkungsvoller Schutz vor Mogel Packungen sei deshalb gerade in einer zeitwichtigen Zitat, in der insbesondere gestiegenen Lebensmittelpreise viele Menschen vor Herausforderungen stellen.

00:05:33: Daher plane die Bundesregierung sich für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhrungen einzusetzen.

00:05:39: In dem Zusammenhang verwies der Sprecher auf den Zwischen CDU, CSU und SPD-Geschlossenen Koalitionsvertrag seit ¾ Zeile, – – – hierzu prüft sie auch unter Einbindung der Rechtsprechung.

00:05:52: Unter anderem das Orteils des Bundesgerichtshofs vom – So wie die in anderen Rechtsordnungen gesammelten Erfahrungen, insbesondere in Frankreich und Österreich wieder bestehende Regelungsrahmen im Einklang mit europäischen Vorgaben sinnvoll ergänzt werden können.

00:06:19: Viele Aspekte sind zu überprüfen.

00:06:21: Lösungen des Problems seien jedoch nicht einfach.

00:06:23: Mehrere Regelungsbereiche unter anderem Wettbewerbs- bzw.

00:06:27: Lauterkeitsrecht, Verpackungsrecht, Lebensmittel oder Preisangaberecht seien betroffen.

00:06:32: Vorgaben auf europäischer Ebene mit unterschiedlichen Harmonisierungsgraden beschränken den Spielraum für nationale Regelungen.

00:06:40: Auch wegen der Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die europäischen Grundfreiheiten, insbesondere die Warnverkehrsfreiheit, sei daher zu prüfen ob eine europäische Regelung vorzugswürdig wäre.

00:06:50: So hat es beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband im Positionspapier Schrink-und Skimflation versteckte Preiserhöhungen sichtbar machen vom achtzehnten Dezember zwanzig fünfundzwanzig gefordert.

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