Teilkrank-Modell: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen | Nr. 9254

Shownotes

Zur Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen soll längerfristig erkrankten Beschäftigten künftig ermöglicht werden, ihre verbleibende Arbeitsfähigkeit freiwillig teilweise zu nutzen. Das Bundesgesundheitsministerium sieht im Rahmen der GKV-Reform erstmal

Transkript anzeigen

00:00:00: Herzlich willkommen zum Epoch Times Podcast mit dem Thema GKV Reform.

00:00:06: Teilkrankmodell, was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen!

00:00:09: Zur Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen soll längerfristig erkrankten Beschäftigten künftig ermöglicht werden ihre verbleibende Arbeitsfähigkeit freiwillig teilweise zu nutzen.

00:00:20: Das Bundesgesundheitsministerium sieht im Rahmen der GK V reform erstmals die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit vor.

00:00:30: Ein Beitrag von Patrick Reitler vom dritten Mai, am Mikrofon Joachim Wettermann.

00:00:37: In Kürze Die GKV-Reform des Bundesministeriums für Gesundheit BMG sieht erstmals eine Option für Lohnarbeit trotz Krankschreibung vor.

00:00:48: Besonders Erkrankungen der Psyche oder des Bewegungsapparats bergen nach Ansicht des BMG ein Sparpotenzial.

00:00:57: Die Krankenkasse DRK ist dafür, Kassenärzte, Gewerkschaftsbund und Sozialverband sind dagegen.

00:01:05: Mit der vom Kabinett kürzlich beschlossenen Reform des gesetzlichen Krankenversicherungssystems von Bundesgesundheitsministerin Nina Wagen, CDU soll erstmals eine Teil-Krankschreibung gesetzlich verankert werden.

00:01:19: Die Grundidee ist, dass Arbeitnehmer die nicht vollständig arbeitsfähig sind ihre verbleibende Arbeitsfähigkeit stundenweise nutzen können um Sozialversicherungssysteme zu entlasten und dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken.

00:01:34: Dazu sind Änderungen im fünften Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen.

00:01:39: Nach skandinavischem Vorbild sollen die Teilarbeitsunfähigkeit in §IVC sowie das Teilkrankengeld in §VIVD geregelt werden.

00:01:56: Die Pläne richten sich speziell an Erkrankte, die voraussichtlich länger als vier Wochen voll arbeitsunfähig sind, sich jedoch in der Lage sehen weiterhin einen Beitrag im Unternehmen zu leisten.

00:02:08: Voraussetzung ist das Einverständnis von Arzt und Arbeitgeber.

00:02:13: Der Wunsch nach einer teilweise weiter Beschäftigung muss demnach zunächst vom Arbeitnehmer beim Arbeitgebern angezeigt werden, dieser soll innerhalb von sieben Tagen darauf reagieren.

00:02:25: Erfolgt keine Rückmeldung gilt der Arbeitsplatz automatisch als geeignet den Wunscht des Arbeitnehmers zu entsprechen.

00:02:33: Ein Anspruch der Versicherten auf Einrichtung oder Anpassungen eines Arbeitsplatzes zur teilweise Ausübung der bisherigen Tätigkeit besteht jedoch nicht.

00:02:47: Die bestehenden Regelungen zur sechswöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber sowie die Anzeige und Nachweispflichten des erkrankten Arbeitnehmer sollen von der Neuregelung grundsätzlich unberührt bleiben.

00:03:01: In den Wochen danach sollen die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin für die Lohnersatzleistung krankengeld zuständig sein.

00:03:09: Dieses soll künftig als sogenanntes Teilkrankengeld nur noch für die tatsächlich ausgefallenen Stunden gezahlt werden.

00:03:17: Leistet ein Arbeitnehmer im Rahmen der Neuregelung teilweise Arbeit, besteht dafür einen Anspruch auf entsprechendes anteiliges Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber.

00:03:29: Dabei soll das allgemeine Niveau des Krankengeldes im Zuge der GKV-Reform bei siebzig Prozent bleiben.

00:03:37: BMG – Einsparpotenzial beim psychischen und muskelskelett Erkrankungen.

00:03:44: Im Regierungsentwurf zum GKW Beitragssatz Stabilisierungsgesetz argumentierte, dass BMG das Langzeiterkrankung zwar nur einen geringen Teil der Krankheitsfälle ausmachten nach Erhebungen aber rund vierzig Prozent der gesamten krankheitsbedingten Ausfalltage verursachen würden.

00:04:07: Eine teilweise Arbeitsaufnahme könne daher sowohl medizinisch sinnvoll als auch arbeitsmarktpolitisch wünschenswert sein.

00:04:16: Besonders bei psychischen Erkrankungen sowie Erkranken des Muskelskelett-Systemes bestünden häufig längere Ausfallzeiten, bei zugleich erhaltenem Potenzial für eine teilweise Arbeitsfähigkeit Zahl der Fehltage auf hohem Niveau.

00:04:34: Die gesetzliche Krankenkasse DRK hatte im Januar in Zusammenarbeit mit dem IGES-Institut, auf Basis der Daten von rund zwei Komma vier Millionen ihrer insgesamt fünf Komma.

00:04:46: Vier Millionen Versicherten einen Krankenstand von durchschnittlichen Neunzehn Komma Fünf Tagen pro Kopf Im Jahr zweitausendfünfundzwanzig ermittelt.

00:04:55: das waren beinahe genauso viele wie im Vorjahr.

00:04:58: neunzehnt Komma Zwei Tage.

00:05:01: Auffällig war ein Anstieg der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen um sechs Komma neun Prozent, wodurch diese die Muskel-Skeletterkrankungen als zweithäufigste Ursache verdrängten.

00:05:14: Die meisten Fehltagen entfielen jedoch weiterhin auf Atemwegserkrankung.

00:05:19: Das Statistische Bundesamt hatte für das Vorjahr, im Jahr ist es noch ein bundesweites Schnitt von ca.

00:05:26: fourteen Komma acht krankheitsbedingten Ausfalltagen für jeden Beschäftigten festgestellt.

00:05:33: Kassenärztliche Bundesvereinigung befürchtet höhere Belastung.

00:05:38: Bevor ein längerfristig erkrankter Arbeitnehmer die Option der Teilarbeitsunfähigkeit nutzen darf muss nach dem Vorschlag des BMG sein behandelnder Arzt zustimmen.

00:05:49: Der Mediziner soll auch festlegen, ob sein Patient –fünfundzwanzig-, fünfzig- oder fünfundsiebzig Prozent seiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit leisten kann.

00:06:00: Diese festen Stufen dienen laut Ministerium der Standardisierung und Praktikabilität, insbesondere für die Entgeltabrechnung.

00:06:13: Andreas Gassen, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV sprach gegenüber der Rheinischen Post von einem Zitat absurden Ansatz und einem schlechten Witz.

00:06:26: Während alle über Entbürokratisierung sprechen würden die neuen Regelungen zur Teikrankschreibung aus seiner Sicht das Gegenteil bewirken.

00:06:34: Ärzte müssten sich trotz gekürzter Vergütung ein detailliertes Bild von jenen innerbetrieblichen Arbeitsumständen machen, mit denen es ihre Patienten zu tun hätten.

00:06:45: Dazu sollten die Mediziner dann auch noch einen Gutachten

00:06:48: erstellen.".

00:06:50: Wie sollen die Kollegen das leisten?

00:06:53: Vielleicht wirfeln?

00:06:54: So gassen!

00:06:56: Stattdessen hält die KBV eine Ausweitung der Karenztage und einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag für sinnvoll.

00:07:06: Dadurch ließen sich rund dreihundert Millionen Euro im Jahr sparen, DGB-und SOVD gegen Teilkrankschreibungen.

00:07:17: Nach Informationen der Frankfurter Rundschau lehnt auch Anja Piel, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund DGB Teilkrankschreibungsrundweg ab.

00:07:27: Zitat, der Druck auf Beschäftigte trotz Krankheit zu arbeiten belastet Belegschaften zusätzlich und gefährdet die Gesundheit aller.

00:07:36: So viel unter Verweis auf wirtschaftliche Zwänge und Unternehmensherarchien.

00:07:41: Wer krank sei müsse sich in Ruhe auskurieren können.

00:07:45: Ähnlich äußerte sich der Sozialverband Deutschland SOVD durch seine Vorsitzende Michaela Engelmeier Ein zu früher Wiedereinstieg erhöhe das Risiko längerer und schwerer Erkrankungen, und könne daher nicht im Interesse der Beschäftigten und Arbeitgeber liegen.

00:08:03: Krankenkasse DRK befürwortet Ansatz.

00:08:06: DRK-Vorstandschef Andreas Sturm sprach sich anlässlich der DRK Krankenstandsanalyse – Zitat bei bestimmten Erkankungen und Diagnosen für ein Teilkrankschreibungsmodell aus.

00:08:19: Er bezeichnete es als wichtigen Baustein für neue Lösungsansätze zur Verringerung hoher Krankenstände.

00:08:26: Laut DRK sieht auch der Gesundheitsmanagement-Experte Professor Dr.

00:08:32: Volker Nürnberg in der Teilkrankschreibung das Potenzial, einen Zitat, signifikant niedrigeren Krankenstand zu erreichen – insbesondere bei Homeoffice Arbeitsplätzen.

00:08:44: Viel Kritik am Reformpaket.

00:08:47: Der nunmehr als Regierungsentwurf vorliegende Gesetzentwurf zur Reform des gesetzlichen Krankenversicherungssystems in Klammern GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit Wochen umstritten.

00:09:01: Besonders kritisch gesehen wird die geplante Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung für Ehegatten, in deren Haushalt keine Kinder lebten, die unter sieben Jahre alt sind oder keine behinderten Kinder oder andere Angehörige gepflegt werden.

00:09:17: Für diese Paare soll künftig ein GKV-Zuschlag von zwei Komma fünf Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen erhoben werden.

00:09:25: Im Referentenentwurf waren es noch drei Komma Fünf Prozent.

00:09:30: Speziell Interessenvertreter der Ärzteschaft kritisieren, dass gemäß Reform auch ihre Vergütungssteigerungen künftig auf einen Maß begrenzt werden sollen das nur noch den Lohn und Einkommenszuwächsen der Gesamtwirtschaft entsprechen soll.

00:09:46: Der Verdi-Vorsitzende Frank Wernekel kritisierte zudem, die Lastenverteilung gehe auf Kosten von Krankenhäusern und Versicherten während Ärzte und Pharmaindustrie vergleichsweise wenig betroffen seien.

00:09:59: Umstritten waren im Vorfeld zudem Pläne zur Erhöhung der Arzneimittelzuzahlungen, zu stärkeren Dynamisierung der Zuzahlungsgrenzen und Beiträge sowie zur Finanzierung von Gesundheitsleistungen für Bürgergeldempfänger allein über die GKV-Beitragszahler.

00:10:18: Im Gesetzentwurf hat die Regierung nun doch noch vorgesehen sich mit zweihundertfünfzig Millionen Euro für das kommende Jahr zu beteiligen.

00:10:27: Neues Sparziel für twenty-sevenundzwanzig.

00:10:30: Sechzehn Komma drei Milliarden Euro.

00:10:34: Bundesministerin Warken hofft, mit dem Gesamtpaket ab dem kommenden Jahr sechzehnt Komma Drei Milliarden Euro einzusparen und so die Beitragssätze stabil zu halten.

00:10:45: noch kurz vor dem Kabinettsbeschluss sollten es zwanzig Milliarden Euro sein.

00:10:51: Im Erfolgsfall seien sogar sinkende Zusatzbeiträge möglich, erklärte Varken gegenüber der Bild am Sonntag.

00:10:59: Der Gesetzentwurf wurde am neunzwanzigsten April zunächst vom Bundeskabinett beschlossen.

00:11:04: Nun sind Bundestag und Bundesrat mit der Beratung befasst – die Reform soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden!

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.