Emissionen, Freiheit, Wettbewerbsfähigkeit: Das Dilemma der Klimapolitik | Nr. 8913

Shownotes

Ein Gerichtsurteil zwingt die Bundesregierung zum Nachsteuern beim Klimaschutz. Doch zwischen juristischer Pflicht, wirtschaftlichen Risiken und sozialer Akzeptanz droht aus der Klimapolitik eine gefährliche Vollbremsung zu werden.

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00:00:00: Willkommen zum EpochThumbsPodcast mit dem Thema Gerichtsurteile erhöhen Druck auf Klimapolitik.

00:00:05: Emissionen, Freiheit, Wettbewerbsfähigkeit – das Dilemma der Klimapolitek.

00:00:11: Eine Analyse von Patrick Langendorf am XXS Februar, am Mikrofon Alexander Sieber.

00:00:18: Ein Gerichtsurteil zwingt die Bundesregierung zum Nachsteuern beim Klimaschutz.

00:00:23: Doch zwischen juristischer Pflicht, wirtschaftlichen Risiken und sozialer Akzeptanz droht aus der Klimapolitik eine gefährliche Vollbremsung zu werden.

00:00:33: Ende Januar hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Bundesregierung beim Thema Klimaschutz nachbessern muss.

00:00:40: Das zwanzig-dreiundzwanzig noch unter der Ampelregierung beschlossene Klimaschutzprogramm erreiche nicht aus um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

00:00:47: Orteilten die Leipziger Richter Die Umwelthilfe hatte geklagt.

00:00:51: Das Gericht wies zwar darauf hin, dass die Bundesregierung bei der Auswahl der Maßnahmen für das Klimaschutzprogramm einen weiten Gestaltungsspielraum habe.

00:00:59: Jedoch müsse es als zentrales Steuerungsinstrument des deutschen Klimaschutz-Rechts sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des verbindlichen nationalen Klimaziels zwanzig dreißig nötig sind.

00:01:10: Deutschland verfolgt das gesetzlich verankerte Ziel seine Treibhausgasemissionen bis zwanzigtreißig um mindestens fünfundsechzig Prozent gegenüber dem Stand von Ninzenneinzig zu

00:01:19: senken.".

00:01:20: Bundesumweltministerium gibt sich zuversichtlich.

00:01:23: Mit dem Urteil habe man rechtliche Klarheit bekommen, dass die Maßnahmen der letzten Bundesregierung im Klimaschutz nicht ausreichend waren – kommentierte das Bundesumweltenministerium im Januar die Entscheidung aus Leipzig.

00:01:34: Zugleich verwies das Ministerium darauf, daß die Bundesregierung nach dem Klimaschutzgesetz ohnehin verpflichtet sei innerhalb eines Jahres ein neues Klimaschwurzprogramm zu beschließen.

00:01:44: Das Bundesumweltministerium gab es sich zuversichtlich.

00:01:47: Zur Erreichung der Klimaziele fehlen nicht mehr zweihundert Millionen Tonnen CO²-Equivalente wie noch im Jahr zwanzig, dreiundzwanzig.

00:01:53: In seiner Pressemitteilung sprach das Umweltministerium nun nur noch von fünfundzwantzig Millionen Tonne.

00:02:00: Dies habe der Expertenrat für Klimafragen im Jahr Zwanzig und Zweihnzwanzigt bescheinigt – dass Klimaziel zwanzich dreißig sei in greifbarer Nähe, sofern die Maßnahmen weiter konsequent verfolgt

00:02:09: werden.".

00:02:10: Doch auch in den fünfundzwanzig Millionen CO²-Equivalenten steckt wirtschaftliche Sprengkraft.

00:02:16: Denn was die Richter in Leipzig in ihrem Urteil als ein zu kurz gegriffenes Programm rügen, das ergänzt in der Maßnahmenbedarf – könnte nach der Logik des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe eine Vollbremsung aktivieren!

00:02:29: Die juristische Logik der Vollbrennung.

00:02:32: Im März zwanzig-einundzwzig hatten die Karlsrohrrichter eine Entscheidung zur Verfassungskonformität des Klimaschutzgesetzes getroffen, die bis heute nachhalt.

00:02:41: In Randnummer hundertzwanzig des Urteils warnten die Richter ausdrücklich davor, dass ein aufschieben notwendiger Einsparungen in die Sackgasse führen würde.

00:02:50: Dann könne eine Überschreitung des verbleibenden CO-Zwei-Budgets nur noch durch eine fast schon als extrem superzeichnende Vollbremsung der Emissionen verhindert werden!

00:03:00: Damit machten die Richter deutlich, dass es nicht nur um Klimaschutz im engeren Sinne gehe sondern auch um die Freiheitschancen in der Zukunft.

00:03:07: Wer heute zu wenig Emissionen einspare verlagere die Belastungen auf spätere Jahre und zwinge kommende Generationen womöglich zur umso härteren Einschränkung ihres Lebens, zur radikaler eigener Enthaltsamkeit – wie ist das Gericht bezeichnete?

00:03:22: Das Urteil besagt somit, dass die heutige Generation nicht das gesamte CO-Zweibudget verbrauchen dürfte, da dies spätere Generationen zu so drastischen Einschränkungen ihrer Freiheit zwingen würde, dass deren Grundrechte verletzt wären.

00:03:36: Da der Klimawandel unumkehrbar sei, müssten Maßnahmen rechtzeitig und vorausschauend getroffen werden statt Lasten in die Zukunft zu verschieben.

00:03:55: Die Festlegung zulässiger Emissionsmengen betrifft nahezu alle Bereiche von Mobilität über Wohnen bis zur Wirtschaft und damit grundlegende Freiheitsrechte.

00:04:04: Klimapolitik erscheint aus Karlsruhe Sicht deshalb auch als Vorsorge dafür dass Menschen künftig noch selbstbestimmt leben können.

00:04:12: In der Logik, der Karlsruher Richter ist CO²-Ausstoß also keine reine Umweltfrage sondern ein Verbrauch von Freiheitsrechten.

00:04:20: Jede Tonne die heute nicht eingespart wird fehle der nächsten Generation für ihre Lebensgestaltung.

00:04:25: so die Sichtweise des höchsten deutschen Gerichts.

00:04:28: Das Gericht hat damit einer wie es die Richter nennen intertemporale Freiheitssicherung etabliert.

00:04:33: Wer heute nichts steuert muss morgen verbieten Die Schmerzpunkte wo über zweihundert Millionen Tonnen fehlen.

00:04:41: Auch wenn das Bundesumweltministerium als Reaktion auf das Urteil des Verwaltungsgerichts darauf verweist, dass die Klimaschutzlücke von einst rund zweihundert Millionen Tonnen CO² im Zeitraum zwanzig-einundzwanzig bis zwanzichdreißig inzwischen fast geschlossen sei, zeichnet einen Blick in die zugrunde liegende Projektion des Umweltbundesamtes jedoch ein differenziertres Bild.

00:05:01: Zwar kommt der Bericht vom März zwanziv-zwanziger zu dem Ergebnis dass die Sektor-Übergreifende Emissionsgesamtmenge bis zu zwanzig dreißig insgesamt eingehalten und sogar um rund achtzehn Millionen Tonnen CO²-Equivalente überfüllt werden könnte.

00:05:15: Gleichzeitig weist er aber weiterhin erhebliche Abweichungen der deutschen Ziele im Rahmen der EU-Klimaschutzverordnung Lastenteilungsverordnung aus.

00:05:24: Der Autorgeber sich kumuliert, eine Lücke von zweieinundzwanzig Millionen Tonnenten CO² Äquivalenten bis zu Zwanzig Dreißig.

00:05:30: Die Sektoren mit deutlichen Defiziten seien Verkehr und der Gebäudebereich.

00:05:35: Von einer vollständig geschlossenen Klimaschutzlücke können daher nur unter engen Annahmen gesprochen werden.

00:05:42: Hinzu komme, dass zentrale Teilziele weiter verfehlt werden – so verfehlen der Sektor Landnutzung und Forst das für den vorgesehene Ziel um nahezu sechszig Millionen Tonnen CO²-Equivalente.

00:05:54: Warnungen vor politischen Allereingängen.

00:05:56: Die Wirtschaft sieht die Karlsruher Argumentation allerdings kritisch.

00:05:59: Im gutachten Wertschöpfungskette Stahl, Nachhaltigkeit im internationalen Vergleich aus dem Jahr zwanzig zweiundzwanzig zeichnete das Institut der Deutschen Wirtschaft das Bild einer hochgradig verflochtenen und international arbeitsteiligen Stallproduktion deren Wertschöffung zu neunundsebzig Prozent auf ausländischen Vorleistungen beruht.

00:06:18: Gerade wegen dieser tiefen Integration warnten die Autoren indirekt vor einer nationalen Vollbremsung.

00:06:24: Würde energieintensive Produktion hierzulande stillgelegt, verschwände die Nachfrage nicht, sondern verlagerte sich einfach in andere

00:06:31: Länder.".

00:06:32: Am Beispiel des Maschinenbaus hieß es ausdrücklich – Zitat.

00:06:36: Bezügen der deutsche Maschinnenbau und seine Zulieferer ihren Stahl aus China Statt aus Deutschland würden sich die durch die Produkte des deutschen Maschinenbaus bedingten CO-Zweihemissionen um dreizehn Millionen Tonnen und damit um etwa vierundzwanzig Prozent erhöhen.

00:06:50: Zugleich wiesen die Autoren daraufhin, dass China im Jahr zwanzig einundzwantig zweiundfünfzig Komma neun Prozent der weltweiten Stallproduktion stellte Ein Erprob der Drosselung der heimischen Produktion würde somit nicht nur Werkschöpfung ins Ausland verlagern, sondern tendenziell auch Emissionen in Länder mit höherer CO-II-Intensität verschieben – ein klassischer Fall von Carbon Leakage.

00:07:12: In den Handlungsempfehlungen zur Studie Klimapfade II.O aus dem Jahr zwanzig-einundzwanzig warnte der Bundesverband der deutschen Industrie eindringlich vor politischen Alleingängen die Investitionen am Standort gefährden

00:07:24: könnten.".

00:07:25: So betonte der Verband, dass nationale Vorgaben zielorientiert und widerspruchsfrei in internationale und europäische Kontexte eingepasst werden müssten.

00:07:34: Zudem hieß es mit Blick auf die ambitionierten Klimaziele – Die Unternehmen bräuchten dringend sichere rechtliche Rahmenbedingungen während Klimaklagen hier eher kontraproduktiv wirkten.

00:07:45: Besonders deutlich wird die Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit im Kapitel zur CO-Zwei-Bepreisung.

00:07:49: Zitat, steigen die Preise noch weiter, steigt die Gefahr des Carbon Liquidsch noch einmal erheblich – mit negativen Effekten für die Unternehmen und ihre

00:07:57: Beschäftigten.".

00:07:59: Und mit Blick auf die Ausgestaltung regulatorischer Instrumente mahnt der BDI Geschäftsmodelle und Investitionskraft der Unternehmen dürfen nicht durch ein zu schnelles Abschmelzen der Freizuteilungen von Zertifikaten unterlaufen werden.

00:08:12: Der TNO ist klar Politische Eingriffe dürfen die Transformation nicht durch Brüche oder Überforderung beschleunigen wollen, sonst droht ein Vertrauensverlust in die Verlässlichkeit des Standorts Deutschland.

00:08:24: Klimapolitik könnte an mangelnder Akzeptanz scheitern.

00:08:27: Der Expertenrat für Klimafragen, ein unabhängiges Gremium mit dem Auftrag die Bundesregierung zu beraten, verweiste in einer Stellungnahme vom November, im November, auf die politischen und sozialen Voraussetzungen wirksamer Klimapolitik.

00:08:40: So stellt er im Zweijahresgut, dass das derzeitige klimapolitische Instrumentarium bisher nur wenig auf die Gestaltung einer sozial gerechten Transformation abziele.

00:08:51: Dabei warnte er davor, dass Menschen mit geringerem Einkommen – falls die Transformation nicht für die gesamte Bevölkerung ermöglicht werde – aufgrund der steigenden CO-Zweibepreisungen zunehmend von steigendem Kosten betroffen werden.

00:09:03: Besonders in den Sektoren Gebäude und Verkehr konstatierte der Rat wiederholte Zielverfehlung.

00:09:09: Das sei ein Hinweis darauf, dass die Erreichung der gesetzlichen Vorgaben nicht allein eine technische Frage sei sondern tiefgreifende strukturelle Veränderungen verlange.

00:09:18: Entsprechend empfiehlt der Expertenrat, eine soziale und industriepolitische Flankierung im Klimaschutzprogramm ausdrücklich vorzusehen.

00:09:26: Der TNO ist klar – ohne gesellschaftliche Einbettung und politische Steuerungsfähigkeit droht die Klimapolitik an Akzeptanz- und Umsetzungsgrenzen zu stoßen!

00:09:36: Das Leipziger Urteil aus Januar hat deutlich gemacht.

00:09:43: Das Klimaschutzprogramm ist nicht als politische Absichtserklärung der Regierung zu werden, es ist vielmehr ein einklagbares Recht geworden.

00:09:51: Sollten die neuen Maßnahmen jedoch erneut als unzureichend bewertet werden rückt das vom Bundesverfassungsgericht skizziertes Szenario der extremen Vollbremsung näher in dem Bereich des Möglichen.

00:10:01: Damit steht die deutsche Gesetzgebung vor der Herausforderung, den schmalen Grad zwischen Juristischer Notwendigkeit und ökonomischer sowie gesellschaftlicher Stabilität zu finden.

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