Aus für’s Auslandskonto? Das ändert sich für EU-Ansässige #86

Shownotes

Ab Januar 2027 gelten neue EU-Regeln für Banken aus Drittstaaten. Konten im Ausland werden nicht verboten, doch für EU-Ansässige wird es deutlich schwieriger, ein Konto im Ausland zu eröffnen.

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00:00:00: Herzlich Willkommen zu Epoch im Fokus mit dem Thema Neue EU-Bankenregeln.

00:00:05: Aus fürs Auslandskonto?

00:00:06: Das ändert sie für EU-Ansässige!

00:00:09: Ein Artikel von Reinhard Werner vom April, August, August... ... am Mikrofon Alexander Sieber.

00:00:16: Ab Januar, April und September, gelten neue EU-Regeln für Banken aus Drittstaaten.

00:00:20: Konten im Ausland werden nicht verboten, doch für EU Ansässige wird es deutlich schwieriger ein Konto im Auslands zu eröffnen.

00:00:28: Ab elften Januar, sieben und zwanzig müssen sich in der EU ansässige Personen auf eine stärkere Regulierung bestimmter Bankgeschäfte von Banken außerhalb der Gemeinschaft einstellen.

00:00:37: Dies hat auch potenzielle Auswirkungen auf Auslandskonten.

00:00:40: Grund dafür ist das Inkrafttreten des sogenannten CRD-Sechsregeln, die auch Bankgeschäft von Instituten aus Drittstaaten betreffen.

00:00:48: Inwieweit diese Auswirkung auf ein bestehendes Schweizer oder anderes Drittstartenkonto haben hängt von der jeweiligen Bank unter konkreten Dienstleistungen ab!

00:00:56: Die bevorstehende Neuregelung hat bei einigen Betroffenen Bedenken hinsichtlich der Weiterführungen von Konten bei Banken in Drittstaaten hervorgerufen.

00:01:05: EU will mit CRE-SEX eine lokale Präsenz erzwingen, die EU begründet die Regelung mit Erwägungen zum Aufsichtsrecht und Verbraucherschutz – man möchte verhindern dass Banken aus Drittstarten Einlagen annehmen oder Kredite vergeben ohne den gleichen Aussichtsegeln zu unterliegen wie EU-Banken.

00:01:22: Zudem geht es um rechtliche Rahmenverhaftung oder im Fall einer Liquidation.

00:01:26: Bislang sind bei Drittstaatsbanken die grenzüberschreitend Dienstleistungen anbieten, einige regulatorische Fragen ungeklärt.

00:01:32: Diese betrifft Themen wie Aufsichtszuständigkeit, Einlagensicherung, Beschwerdemöglichkeiten und Gerichtsstände oder Regeln im Fall einer Bankenkrise.

00:01:41: Zudem konnten die zuständigen EU-Aussichtsbehörden riesigen und Geschäftsvoluminer nicht hinreichend überwachen.

00:01:48: CRD VI soll deshalb eine Pflicht zur lokalen Präsenz erzwingen.

00:01:51: – Die Regulierung richtet sich nicht an die Kunden selbst sondern an die Banken.

00:01:55: Drittstaatenbanken, die bestimmte Kernleistungen für EU-ansässige anbieten sollen künftig grundsätzlich eine zugelassenen Niederlassung in der EU oder eine Tochtergesellschaft unterhalten.

00:02:05: Zu den Kerneistungen zählen u.a.

00:02:07: Einlagen, Kredite, Garantien und bestimmte Verpflichtungsgeschäfte.

00:02:12: Ab dem elften Januar zwanzig siebenundzwanzig ist damit Banken, die außerhalb der Europäischen Union angesiedelt sind untersagt konnten von in der EU lebenden Personen zu führen.

00:02:21: Eine Ausnahme gilt nur dann wenn die Bank eine offiziell genehmigte Zweikniederlassung genau im Land betreibt indem der Kunde seinen Wohnsitz hat.

00:02:29: Nicht das Konto sondern die Bank steht im Fokus.

00:02:32: Nicht von der Regelung betroffen sind unter anderem PayPal-Konten.

00:02:35: Der US-amerikanische Zahlungsdienstleister verfügt bereits jetzt über ein Tochterunternehmen mit Sitz in Luxemburg, dieses ist als Bank bzw.

00:02:43: Kreditinstitut zugelassen und unterliegt der europäischen Aufsicht.

00:02:47: Allerdings ist ein Guthaben dort nicht mit einem klassischen Bankguthaben oder einem Chirokonto gleichzusetzen – insbesondere bezüglich der Regeln für Sicherungen und Verwahrung gelten für Zahlungs Dienste wie PayPal eigene Bestimmungen.

00:02:58: Die Neuregelung kann Konsequenzen beispielsweise für Schweizer oder Londoner Konten haben.

00:03:03: Eine Schweizer Bank könnte beispielsweise entscheiden, in der EU ansässige Kunden nicht mehr direkt zu betreuen.

00:03:09: Stattdessen könnte sie darauf bestehen das Konto auf eine Niederlassung in die EU zu übertragen oder die Geschäftsbeziehung zu beenden.

00:03:16: Dies hängt von der jeweiligen Bank, deren Geschäftsmodell und den Vertragsbedingungen ab.

00:03:21: Wohnsitz entscheidend – Nicht-die-Staatsangehörigkeit Entscheidend ist dabei nicht die Staatsangehörigkeit des Kunden, sondern ausschließlich dessen Wohnsitz.

00:03:30: Wer in Deutschland lebt gilt automatisch als EU-ansässig – auch wenn er etwa Schweizer Staatsangehöhriger ist!

00:03:35: Für bestehende Verträge, die vor dem Elften Juli zwanzig sechsundzwanzig abgeschlossen wurden, gilt allerdings eine Ausnahme.

00:03:41: Diese sind, um erwauberne Kundenrechte zu schützen nach Artikel einundzwanzig C nicht von der Niederlassungspflicht betroffen und genießen Bestandschutz.

00:03:49: Zudem gibt es die sogenannte Reverse Solicitation.

00:03:52: das bedeutet dass die Bank unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin auch aus dem Drittstaat Dienstleistungen erbringen darf wenn der Kunde diese nachweislich aus eigener Initiative kontaktiert hat.

00:04:04: Diese Ausnahme ist allerdings eng gefasst.

00:04:06: Sie bedeutet außerdem nicht, dass die Bank über die auf der Reverse-Solicitation beruhende und bestehende Verbindung weitere Produkte verkaufen darf.

00:04:14: Ferner sind bestimmte Wertpapierdienstleistungen nach Anhang I Abschnitt A MIFID II von der Niederlassungspflicht ausgenommen.

00:04:23: Weitere Ausnahme von CRD VI betrifft WertpAPI Depots & Nebenleistungen.

00:04:28: Darüber hinaus sind auch dazu gehörige Nebendienstleistungen nicht erfasst.

00:04:32: Eine genaue Definition, was darunter zu verstehen ist fehlt in diesem Kontext.

00:04:36: Bislang führt das Gesetz lediglich die Ausnahme von Einlagen oder die Gewährung von Krediten oder Darlehen für die Zwecke der Erbringung.

00:04:45: Grundsätzlich bleibt die Führung des Kontos in einem Drittstaat für Personen mit Wohnsitz in der EU auch nach entkraftretendes CRD-Sechsreglements möglich.

00:04:52: Doch die Frage bleibt im Raum, ob betroffene Banken ihre bisherige Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden innerhalb der EU unverändert fortführen werden?

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